Beschaffung

Konsignationslager: wie es funktioniert und wem es sich rechnet

Abstrakte Grafik: Lagergebäude mit zwei Bestandsbereichen, einer im Eigentum des Lieferanten, einer beim Kunden

Ein Konsignationslager ist ein Lager beim Kunden oder in seiner Nähe, in dem der Lieferant Ware bereithält, die bis zur Entnahme sein Eigentum bleibt. Der Kunde bezahlt erst, was er entnimmt. Damit verschiebt sich die Kapitalbindung vom Kunden zum Lieferanten, und mit ihr ein Teil der Lagerhaltungskosten.

Für den Kunden klingt das nach Bestand ohne Kapitalbindung. Ganz so einfach ist es nicht, denn der Lieferant trägt die Kosten nur, wenn er sie im Preis wiederfindet. Diese Seite erklärt den Ablauf, die Frage nach Eigentum und Bilanz und die Umsatzsteuerregel für grenzüberschreitende Konsignationslager, eng am Wortlaut von § 6b UStG. Im Mittelpunkt steht eine Rechnung, die in den meisten Darstellungen fehlt: bis zu welchem Preisaufschlag sich ein Konsignationslager für den Kunden lohnt. Am Ende stehen 2 Übungsaufgaben mit Lösungsweg.

Hinweis: Diese Seite erklärt Zusammenhänge und rechnet Beispiele. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die zitierten Vorschriften entsprechen dem Stand bei gesetze-im-internet.de am 29.09.2026.

Was ist ein Konsignationslager?

Ein Konsignationslager ist ein Warenbestand des Lieferanten, der räumlich beim Kunden liegt. Der Kunde darf jederzeit entnehmen, die Lieferung und damit die Rechnung entstehen erst mit der Entnahme. Bis dahin bleibt der Lieferant Eigentümer.

Die Ware wird dem Kunden übergeben, ohne ihm zu gehören. Im Englischen heißt das Modell consignment stock.

Das Lager kann physisch unterschiedlich aussehen: ein abgetrennter Bereich im Lager des Kunden, ein eigener Raum auf seinem Gelände oder ein externes Lager in der Nähe, etwa bei einem Logistikdienstleister. Entscheidend ist die rechtliche Konstruktion, nicht der Ort. Die Ware liegt dort, wo der Kunde sie braucht, und gehört dem, der sie geliefert hat.

Konsignationslager sind in der Industrie verbreitet, besonders bei Zukaufteilen, die regelmäßig und in planbaren Mengen gebraucht werden, bei Verbrauchsmaterial und bei Ersatzteilen, deren Fehlen eine Anlage stilllegen würde. Auch im Handel kommen sie vor, dann oft unter der Bezeichnung Kommissionsware.

Wie funktioniert ein Konsignationslager?

In 6 Schritten, von der Vereinbarung bis zur Abrechnung. Die Schritte 4 und 5 entscheiden, ob das Modell im Alltag funktioniert.

1. Vereinbarung

Lieferant und Kunde legen fest, welche Artikel eingelagert werden, in welchen Mengen, wer das Lager führt, wie Entnahmen gemeldet und wann abgerechnet wird.

2. Einlagerung

Der Lieferant liefert die Ware ins Konsignationslager. Das ist noch keine Lieferung im kaufmännischen Sinn, es wird keine Rechnung gestellt.

3. Lagerung

Die Ware liegt beim Kunden, bleibt aber Eigentum des Lieferanten. Sie muss getrennt vom Eigenbestand des Kunden erkennbar sein, im Regal und im System.

4. Entnahme

Der Kunde entnimmt nach Bedarf. In der Regel geht mit der Entnahme das Eigentum über, und die Lieferung ist ausgeführt. Maßgeblich ist, was vereinbart wurde.

5. Meldung

Der Kunde meldet die Entnahmen, laufend oder gesammelt, per Liste oder über eine Schnittstelle. Ohne verlässliche Meldung weiß der Lieferant weder, was er abrechnen, noch, was er nachliefern soll.

6. Abrechnung und Nachschub

Der Lieferant stellt die entnommene Menge in Rechnung und füllt das Lager nach den vereinbarten Mengen wieder auf.

Schritt 5 ist der Punkt, an dem Konsignationslager in der Praxis am häufigsten scheitern. Eine Entnahme, die nicht gemeldet wird, fehlt in der Abrechnung und im Nachschub. Beim nächsten Abgleich zeigt sich eine Differenz, und keiner der beiden weiß, ob die Ware entnommen, verlegt oder verloren wurde. Die Lösung ist meist eine Buchung im System des Kunden, die gleichzeitig die Meldung an den Lieferanten erzeugt.

Wem gehört die Ware, und in welche Bilanz gehört sie?

Bis zur Entnahme gehört die Ware im Regelfall dem Lieferanten. § 246 Absatz 1 HGB ordnet Vermögensgegenstände der Bilanz des Eigentümers zu, es sei denn, sie sind wirtschaftlich einem anderen zuzurechnen. Im Regelfall steht Konsignationsware deshalb beim Lieferanten in den Vorräten und beim Kunden nirgends.

Der Wortlaut der Vorschrift ist knapp: Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen. Ist ein Vermögensgegenstand wirtschaftlich einem anderen als dem Eigentümer zuzurechnen, hat dieser andere ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Wann eine solche wirtschaftliche Zurechnung beim Kunden vorliegt, hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab, etwa davon, wer die Gefahr des Untergangs trägt und ob der Kunde zur Abnahme verpflichtet ist. Das gehört mit der Steuerberatung oder dem Abschlussprüfer geklärt, bevor das Lager eingerichtet wird.

Für die Inventur folgt daraus eine praktische Regel: Konsignationsware muss beim Kunden getrennt gezählt und aus seinem Inventar herausgehalten werden, und der Lieferant muss sie in seinem Inventar erfassen, obwohl sie nicht in seinem Lager liegt. Wie eine Inventur aufgebaut ist und wo solche Sonderfälle in der Inventurrichtlinie stehen, beschreibt die Seite zur Inventur.

Eine häufige Quelle für Differenzen ist die Doppelerfassung: Die Ware steht im System des Kunden als Bestand, weil sie physisch da ist, und gleichzeitig beim Lieferanten, weil sie ihm gehört. Für die Bilanz des Kunden ist das ein Fehler, für seine Disposition kann es sinnvoll sein, den Konsignationsbestand zu sehen. Die Lösung ist ein eigener Bestandstyp oder Lagerort im System, der in der Disposition mitzählt und in der Bewertung nicht.

Was ändert ein Konsignationslager an der Kapitalbindung?

Beim Kunden sinkt die Kapitalbindung um den Wert des Konsignationsbestands, einmalig als Liquiditätseffekt und laufend als gesparte Kapitalkosten. Beim Lieferanten steigt sie um denselben Betrag. Für die Lieferkette als Ganzes ändert sich an der gebundenen Menge nichts.

Der einmalige Effekt entsteht bei der Umstellung. Solange der Kunde seinen eigenen Bestand abbaut und gleichzeitig aus dem Konsignationslager entnimmt, kauft er weniger ein, als er verbraucht. Das Geld, das bisher im Lager lag, fließt in dieser Phase zurück in die Kasse. Danach bleibt der laufende Effekt: Der Kunde spart die Kapitalkosten auf den Bestand, den er nicht mehr selbst finanziert.

Beispiel: Umstellung eines Zukaufteils

Jahresbedarf zu Einstandspreisen: 480.000 Euro
durchschnittlicher Bestand bisher: 60.000 Euro
(Umschlag 480.000 ÷ 60.000 = 8)
Kapitalkostensatz: 5,65 %

einmaliger Liquiditätseffekt: 60.000 Euro
laufend gesparte Kapitalkosten:
60.000 × 5,65 % = 3.390 Euro im Jahr

Die Zahlen gehören in den richtigen Zusammenhang. Die 60.000 Euro sind ein einmaliger Zufluss, der im Working Capital sichtbar wird. Die 3.390 Euro sind die laufende Ersparnis, und sie sind die Größe, gegen die ein Preisaufschlag des Lieferanten gerechnet werden muss. Wie sich Kapitalbindungskosten grundsätzlich berechnen lassen, steht unter Kapitalbindung berechnen.

Was beim Kunden bleibt, sind die Kosten des Raums und der Handhabung: Die Ware liegt weiterhin in seinem Lager, wird von seinem Personal entnommen und belegt seine Stellplätze. Auch das Risiko von Schwund und Beschädigung liegt, je nach Vertrag, ganz oder teilweise beim Kunden. Von den gesamten bestandsabhängigen Lagerhaltungskosten wandert also nur ein Teil zum Lieferanten. Sicher ist nur der Kapitalanteil.

Beim Lieferanten wächst die Kapitalbindung, und er muss sie finanzieren. Ob er das zu günstigeren Kosten kann als sein Kunde, hängt von seiner eigenen Finanzierung ab. Kann er es nicht, landen die Kosten früher oder später im Preis. Aus Sicht der gesamten Lieferkette wird Kapitalbindung durch ein Konsignationslager verschoben und nicht abgebaut.

Das wirkt sich auch auf die Kennzahlen aus. Beim Kunden steigt der Umschlag, und der Cash Conversion Cycle wird kürzer, weil der Bestand aus seiner Bilanz verschwindet, obwohl im Regal genauso viel liegt wie vorher. Wer Lagerkennzahlen über eine Umstellung hinweg vergleicht, sollte den Konsignationsbestand deshalb getrennt ausweisen. Sonst sieht eine Vertragsänderung aus wie eine Verbesserung der Disposition. Welche Kennzahlen davon betroffen sind, zeigt die Übersicht der Lagerkennzahlen.

Bis zu welchem Preisaufschlag lohnt sich ein Konsignationslager?

Ein Aufschlag lohnt sich, solange er kleiner ist als die Kosten, die beim Kunden entfallen. Mindestens entfallen die Kapitalkosten auf den bisherigen Bestand, im Beispiel 0,71 Prozent des Einkaufsvolumens. Übernimmt der Lieferant zusätzlich Risiken wie Wertverlust, liegt die Grenze höher.

Formel

tragbarer Aufschlag in % = entfallende Kosten pro Jahr ÷ Jahresbedarf zu Einstandspreisen × 100

mindestens entfallende Kosten = durchschnittlicher Bestand × Kapitalkostensatz

Beispiel: dieselbe Umstellung

nur Kapitalkosten:
3.390 ÷ 480.000 × 100 ≈ 0,71 %

volle bestandsabhängige Kosten, Lagerkostensatz 15,7 %:
60.000 × 15,7 % = 9.420 Euro
9.420 ÷ 480.000 × 100 ≈ 1,96 %

Die tatsächliche Grenze liegt zwischen diesen beiden Werten. 0,71 Prozent sind sicher gedeckt. 1,96 Prozent wären es nur, wenn beim Kunden alle bestandsabhängigen Kosten entfielen, und das ist ausgeschlossen, weil Raum und Handhabung bei ihm bleiben.

Die Rechnung zeigt, wie eng der Spielraum ist. Ein Aufschlag von 1 Prozent auf den Stückpreis klingt klein. Bei 480.000 Euro Jahresbedarf sind das 4.800 Euro im Jahr, und damit mehr als die gesparten Kapitalkosten von 3.390 Euro. Ob sich das Modell dann noch rechnet, hängt davon ab, welche weiteren Kosten beim Kunden tatsächlich entfallen.

Der Hebel liegt im Umschlag. Je schneller der Artikel bisher umgeschlagen wurde, desto kleiner war der durchschnittliche Bestand im Verhältnis zum Jahresbedarf und desto kleiner ist der tragbare Aufschlag. Ein Artikel mit einem Umschlag von 24 hätte bei gleichem Bedarf nur 20.000 Euro Bestand, und der tragbare Aufschlag für die Kapitalkosten läge bei rund 0,24 Prozent. Konsignationslager rechnen sich deshalb vor allem bei Artikeln, die bisher langsam drehen.

Dieselbe Logik steht hinter der Frage, bis zu welcher Menge sich ein Mengenrabatt lohnt. Dort wird ein Preisvorteil gegen zusätzliche Kapitalbindung gerechnet, hier ein Preisnachteil gegen gesparte. Die Grenzformel für den Mengenrabatt steht auf der Seite zur Einkaufsberatung.

Ein Angebot für ein Konsignationslager liegt auf dem Tisch? In der Einkaufsberatung rechne ich nach, was Mengen, Mindestabnahmen und Preisstaffeln an Kapital binden und ab wann ein Preisunterschied aufgezehrt ist. Die Vertragsverhandlung selbst gehört nicht zu meiner Leistung, die Rechnung davor schon.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Konsignationslager?

Die Vorteile des einen sind weitgehend die Nachteile des anderen. Ein Konsignationslager funktioniert dauerhaft nur, wenn beide Seiten einen Grund haben, es zu wollen.

Kunde

Vorteile

Weniger eigene Kapitalbindung, einmaliger Liquiditätszufluss bei der Umstellung, hohe Verfügbarkeit ohne eigene Bestellung, geringerer Aufwand in der Disposition, Bezahlung erst bei Verbrauch.

Kunde

Nachteile

Bindung an einen Lieferanten, möglicher Preisaufschlag, Pflicht zur Meldung jeder Entnahme, getrennte Bestandsführung, Raum und Handhabung bleiben im eigenen Lager, Risiko von Streit bei Differenzen.

Lieferant

Vorteile

Enge Kundenbindung, bessere Sicht auf den tatsächlichen Verbrauch, planbarer Nachschub statt einzelner Bestellungen, Wettbewerbsvorteil gegenüber Lieferanten ohne dieses Angebot.

Lieferant

Nachteile

Höhere eigene Kapitalbindung, Umsatz erst bei Entnahme, Eigentum an Ware, die er nicht kontrolliert, Risiko von Ladenhütern, wenn der Kunde seinen Bedarf ändert, Aufwand für Abrechnung und Abgleich.

Ein Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: die Sicht auf den Verbrauch. Ein Lieferant, der die Entnahmen seines Kunden direkt sieht, plant nach dem tatsächlichen Bedarf statt nach Bestellungen. Bestellungen sind durch Losgrößen, Sicherheitsbestände und Vorzieheffekte verzerrt, Entnahmen zeigen den echten Verbrauch. Für den Lieferanten ist das oft mehr wert als die Kapitalbindung, die er dafür übernimmt.

Was regelt § 6b UStG für Konsignationslager?

§ 6b UStG trägt die amtliche Überschrift Konsignationslagerregelung. Er gilt für Ware, die ein Unternehmer aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen befördert, um sie dort später an einen bestimmten Erwerber zu liefern. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die spätere Lieferung nach Absatz 2 einer im Abgangsmitgliedstaat steuerbaren und steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung und einem im Bestimmungsmitgliedstaat steuerbaren innergemeinschaftlichen Erwerb gleichgestellt.

Die 4 Voraussetzungen nach Absatz 1

Die 12-Monats-Frist nach Absatz 3

Die Vereinfachung gilt nur, wenn die Lieferung an den Erwerber innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende der Beförderung bewirkt wird. Geschieht das nicht und greift keine der Ausnahmen, gilt am Tag nach Ablauf der 12 Monate die Beförderung als innergemeinschaftliches Verbringen, das einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellt ist.

Ausnahmen und Wegfall nach den Absätzen 4 bis 6

Rücktransport (Absatz 4): Wird die beabsichtigte Lieferung nicht ausgeführt und gelangt die Ware innerhalb von 12 Monaten in den Abgangsmitgliedstaat zurück, ist Absatz 3 nicht anzuwenden, sofern das Zurückgelangen gesondert aufgezeichnet wird.

Erwerberwechsel (Absatz 5): Tritt innerhalb der 12 Monate und vor der Lieferung ein anderer Unternehmer an die Stelle des Erwerbers, bleibt die Regelung sinngemäß anwendbar, wenn dieser seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet hat, Name und Anschrift bekannt sind und der Wechsel aufgezeichnet wird.

Wegfall (Absatz 6): Fällt eine Voraussetzung innerhalb der 12 Monate und vor der Lieferung weg, gilt am Tag des Wegfalls die Beförderung als Verbringen. Der Wortlaut nennt 3 Fälle, in denen die Voraussetzungen als nicht mehr erfüllt gelten: die Lieferung an einen anderen als den vorgesehenen Erwerber, und zwar am Tag vor der Lieferung; die Beförderung des Gegenstands vor oder bei der Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat als den Abgangsmitgliedstaat oder in das Drittlandsgebiet, sinngemäß ebenso; und die Zerstörung, der Verlust oder der Diebstahl, und zwar an dem Tag, an dem dies festgestellt wird.

Was § 6b nicht betrifft. Die Vorschrift setzt nach ihrem Wortlaut eine Beförderung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaats in das eines anderen voraus. Ein Konsignationslager, bei dem Lieferant, Kunde und Lager in Deutschland sind, fällt deshalb nicht darunter. Die umsatzsteuerliche Behandlung eines solchen Inlandsfalls und aller Fälle mit Drittländern gehört in die Steuerberatung.

Für den Betrieb heißt das vor allem eines: Die 12-Monats-Frist ist eine Anforderung an die Bestandsführung. Wer Ware im Konsignationslager eines anderen Mitgliedstaats hat, muss je Einlagerung wissen, wann sie angekommen ist und ob sie innerhalb der Frist entnommen wird. Langsam drehende Artikel sind hier ein steuerliches und ein kaufmännisches Risiko zugleich.

Was sollte in einem Konsignationslagervertrag geregelt sein?

Mindestens Artikel und Mengen, Meldung und Abrechnung der Entnahmen, Eigentum und Gefahrtragung, Inventur und Differenzen, Versicherung, Rücknahme nicht benötigter Ware und die Laufzeit. Die rechtliche Ausgestaltung gehört in die Hände einer Rechtsberatung, die betrieblichen Punkte sollten vorher feststehen.

Die folgende Liste beschreibt die betrieblichen Fragen, die vor dem Vertrag beantwortet sein sollten. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Eine Pflicht zur Übernahme des Restbestands bei Vertragsende kann dazu führen, dass die Ware wirtschaftlich schon vorher dem Kunden zuzurechnen ist. Damit hinge die Bilanzfrage aus dem Abschnitt zum Eigentum direkt an einer Vertragsklausel.

Konsignationslager, VMI und Just in Time: was ist der Unterschied?

Die 3 Konzepte beantworten verschiedene Fragen. Das Konsignationslager regelt, wem der Bestand gehört. Vendor Managed Inventory regelt, wer über den Nachschub entscheidet. Just in Time regelt, wann geliefert wird, und zielt darauf, Bestand möglichst zu vermeiden.

Vendor Managed Inventory, kurz VMI, bedeutet, dass der Lieferant den Bestand beim Kunden überwacht und selbst entscheidet, wann und wie viel er nachliefert, innerhalb vereinbarter Grenzen. Die Ware kann dabei dem Kunden gehören. VMI und Konsignationslager werden häufig kombiniert, sind aber unabhängig voneinander: Ein Konsignationslager kann vom Kunden disponiert werden, ein VMI-Lager kann Eigentum des Kunden sein.

Just in Time zielt darauf, Material genau dann anzuliefern, wenn es gebraucht wird, sodass beim Kunden kaum Bestand entsteht. Das Konsignationslager hält dagegen bewusst Bestand vor, nur auf fremde Rechnung. Wo Just in Time wegen langer oder unsicherer Transportwege nicht funktioniert, ist ein Konsignationslager oft die Alternative, die dem Kunden ähnliche Wirkung auf die Kapitalbindung verschafft. Wie Just in Time funktioniert und welche Voraussetzungen es hat, steht unter Just in Time.

Für die Kapitalbindung des Kunden sind die Wirkungen verschieden. Just in Time senkt den Bestand tatsächlich, das Konsignationslager verschiebt ihn nur in eine andere Bilanz, VMI verändert zunächst gar nichts an der Eigentumsfrage und kann den Bestand je nach Vereinbarung sogar erhöhen, wenn der Lieferant großzügig nachfüllt.

Für welche Artikel eignet sich ein Konsignationslager?

Für Artikel mit regelmäßigem, gut planbarem Verbrauch, spürbarem Wert und bisher langsamem Umschlag. In der Sprache der ABC- und XYZ-Analyse sind das vor allem A- und B-Artikel der Klassen X und Y.

Die Begründung ergibt sich aus der Rechnung weiter oben. Bei C-Artikeln ist die gesparte Kapitalbindung so klein, dass sie den Aufwand für Meldung und Abrechnung kaum trägt. Bei Z-Artikeln mit unregelmäßigem Verbrauch trägt der Lieferant ein hohes Risiko, dass Ware lange liegt, und wird das im Preis abbilden. Bei grenzüberschreitenden Lagern kommt die 12-Monats-Frist hinzu. Wie die Einteilung nach Wert und Planbarkeit entsteht, steht unter ABC-Analyse und XYZ-Analyse.

Eine Ausnahme bilden kritische Ersatzteile. Sie werden selten gebraucht, ihr Fehlen kann aber eine Anlage stilllegen. Für den Kunden ist es attraktiv, sie verfügbar zu haben, ohne sie zu finanzieren. Ob sich ein Lieferant darauf einlässt, hängt davon ab, ob er die Teile auch anderen Kunden liefern kann, falls sie hier nicht gebraucht werden.

Vor der Entscheidung lohnt ein Blick auf den heutigen Bestand. Liegt der Artikel dauerhaft über dem Bestand, den Sicherheitsbestand und Bestellmenge rechtfertigen, ist die einfachere Maßnahme oft eine bessere Parametrierung im eigenen Haus. Sie senkt die Kapitalbindung ohne Preisaufschlag und ohne neuen Vertrag. Wie der rechnerisch richtige Bestand ermittelt wird, steht unter durchschnittlicher Lagerbestand. Die Einordnung aller Stellschrauben gibt die Übersicht zum Bestandsmanagement.

Übungsaufgaben mit Lösung

2 Aufgaben zum tragbaren Preisaufschlag.

Übungsaufgabe 1

Tragbarer Aufschlag aus den Kapitalkosten

Aufgabe: Ein Kunde bezieht von einem Artikel Ware für 300.000 Euro im Jahr, der Umschlag liegt bei 5. Sein Kapitalkostensatz beträgt 5,65 Prozent. Der Lieferant bietet ein Konsignationslager an, verlangt dafür aber 1 Prozent Aufschlag. Rechnet sich das Angebot allein über die Kapitalkosten?

Lösung:

durchschnittlicher Bestand = 300.000 ÷ 5 = 60.000 Euro
gesparte Kapitalkosten = 60.000 × 5,65 % = 3.390 Euro
Aufschlag = 300.000 × 1 % = 3.000 Euro
Vorteil = 3.390 − 3.000 = 390 Euro im Jahr

Ergebnis: Das Angebot rechnet sich knapp, mit 390 Euro Vorteil im Jahr. Der tragbare Aufschlag liegt bei 3.390 ÷ 300.000 = 1,13 Prozent. Dazu kommt der einmalige Liquiditätszufluss von 60.000 Euro bei der Umstellung.

Übungsaufgabe 2

Derselbe Artikel, schnellerer Umschlag

Aufgabe: Wie Aufgabe 1, aber der Umschlag liegt bei 12. Rechnet sich der Aufschlag von 1 Prozent jetzt noch?

Lösung:

durchschnittlicher Bestand = 300.000 ÷ 12 = 25.000 Euro
gesparte Kapitalkosten = 25.000 × 5,65 % = 1.412,50 Euro
Aufschlag = 3.000 Euro
Nachteil = 1.412,50 − 3.000 = −1.587,50 Euro im Jahr

Ergebnis: Bei schnellem Umschlag rechnet sich das Angebot allein über die Kapitalkosten nicht mehr. Tragbar wären 1.412,50 ÷ 300.000 ≈ 0,47 Prozent. Der Vergleich beider Aufgaben zeigt, warum Konsignationslager vor allem bei langsam drehenden Artikeln Sinn ergeben.

Häufige Fragen zum Konsignationslager

Was ist ein Konsignationslager einfach erklärt?

Ein Lager beim Kunden, in dem Ware des Lieferanten liegt. Der Kunde entnimmt nach Bedarf und bezahlt erst, was er entnommen hat. Bis zur Entnahme bleibt der Lieferant Eigentümer der Ware.

Wem gehört die Ware im Konsignationslager?

Im Regelfall dem Lieferanten, bis der Kunde sie entnimmt. Nach § 246 Absatz 1 HGB steht sie dann in der Bilanz des Lieferanten, es sei denn, sie ist nach der Vertragsgestaltung wirtschaftlich dem Kunden zuzurechnen. Das gehört im Einzelfall mit der Steuerberatung oder dem Abschlussprüfer geklärt.

Welche Vorteile hat ein Konsignationslager für den Kunden?

Weniger eigene Kapitalbindung, ein einmaliger Liquiditätszufluss bei der Umstellung, hohe Verfügbarkeit und Bezahlung erst bei Verbrauch. Raum und Handhabung bleiben allerdings im eigenen Lager, und der Lieferant verlangt für die übernommene Kapitalbindung oft einen Preisaufschlag.

Was regelt § 6b UStG?

Die Umsatzsteuer für Ware, die ein Unternehmer in einen anderen EU-Mitgliedstaat bringt, um sie dort später an einen bekannten Erwerber zu liefern. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Lieferung einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung im Abgangsland und einem innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland gleichgestellt. Die Lieferung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

Was passiert, wenn die Ware nicht innerhalb von 12 Monaten entnommen wird?

Nach § 6b Absatz 3 UStG gilt dann am Tag nach Ablauf der 12 Monate die Beförderung als innergemeinschaftliches Verbringen, sofern keine Ausnahme greift. Eine Ausnahme ist nach Absatz 4 der Rücktransport in den Abgangsmitgliedstaat innerhalb der Frist, wenn er gesondert aufgezeichnet wird.

Was ist der Unterschied zwischen Konsignationslager und VMI?

Das Konsignationslager regelt, wem der Bestand gehört, nämlich dem Lieferanten bis zur Entnahme. Vendor Managed Inventory regelt, wer über den Nachschub entscheidet, nämlich der Lieferant. Beide werden oft kombiniert, sind aber unabhängig voneinander.

Bis zu welchem Preisaufschlag lohnt sich ein Konsignationslager?

Mindestens bis zur Höhe der gesparten Kapitalkosten auf den bisherigen Bestand, geteilt durch den Jahresbedarf. Bei 60.000 Euro Bestand, 480.000 Euro Jahresbedarf und 5,65 Prozent Kapitalkostensatz sind das rund 0,71 Prozent. Übernimmt der Lieferant weitere Kosten oder Risiken, liegt die Grenze höher.

Rechnet sich ein Konsignationslager für Ihre Artikel?

Im Erstgespräch klären wir unverbindlich, welche Artikel dafür in Frage kommen und welcher Preisaufschlag durch die gesparte Kapitalbindung gedeckt wäre.

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